RAR and WinRAR END USER LICENSE AGREEMENT (EULA)
Der folgende Vertrag zur Nutzung des Archivierers RAR (und der Windows-Version WinRAR) - im Folgenden als "Software" bezeichnet - wird zwischen win.rar GmbH - im Folgenden als "Lizenzgeber" bezeichnet - und jedem, der diese Software installiert, darauf zugreift oder sie in irgendeiner anderen Art nutzt, - im Folgenden als "Anwender" bezeichnet - geschlossen.
- Der Autor und Inhaber aller Urheberrechte an der Software ist
Alexander L. Roshal. Der Lizenzgeber und als solcher der Herausgeber
der Lizenz und ausschließlicher Inhaber der weltweiten Rechte für
die Reproduzierung und Vertrieb sowie der Rechte, die Software in
jeglicher Form öffentlich zur Verfügung zu stellen, ist win.rar GmbH,
Marienstr. 12, 10117 Berlin, Deutschland.
- Diese Software wird als Shareware vertrieben. Das bedeutet, dass jeder
diese Software während eines Test-Zeitraums von höchstens 40 Tagen
kostenlos nutzen darf. Soll die Software über die Testphase hinaus
benutzt werden, muss der Anwender eine Lizenz erwerben.
- Die unlizensierte Testversion der Software darf ohne Einschränkungen
verbreitet werden, sofern Umfang und Inhalt des Originalpakets nicht
verändert werden. Es gelten folgende Einschränkungen:
- Niemand darf Teile des Original-Programmpakets (mit Ausnahme der
Komponenten von UnRAR) ohne die schriftliche Genehmigung des
Urheberrechtsinhabers verbreiten.
- Die unlizensierte Testversion der Software darf ohne schriftliche
Genehmigung des Urheberrechtsinhabers nicht als Bestandteil eines
anderen Softwarepakets verbreitet werden. Die Installationsdatei
der Software darf nur in der ursprünglichen unveränderten Form zum
Download angeboten werden. Der Download der Installationsdatei
durch den Anwender darf weder durch weitere Hindernisse
(z. B. Downloadgebühren) noch durch zusätzliche Bedingungen
(z. B. Angabe von persönlichen Daten) erschwert werden.
- Die unveränderte Installationsdatei von WinRAR darf nur für sich
alleine und nicht in Kombination mit anderer Software bereitgestellt
werden. Jede Form von Bündelung mit anderer Software ist verboten.
Ohne die schriftliche Genehmigung durch win.rar GmbH ist insbesondere
die Verwendung von Installations- oder Downloadsoftware unzulässig,
die neben WinRAR weitere Software in einem Paket bereitstellt.
- Hacks/Cracks, Registrierungsschlüssel oder Programme, die
Registrierungsschlüssel erstellen, dürfen durch den Distributor
der Testversion nicht gemeinsam mit der Testversion verbreitet
werden. Es ist ebenfalls untersagt, auf solche zu verlinken oder
auf derartige Möglichkeiten hinzuweisen.
- Werden die vorangehenden Bedingungen verletzt, erlischt die
Erlaubnis zur Verbreitung der Software sofort und automatisch.
- Niemand darf Teile des Original-Programmpakets (mit Ausnahme der
Komponenten von UnRAR) ohne die schriftliche Genehmigung des
Urheberrechtsinhabers verbreiten.
- Die Testversion der Software kann einen Erinnerungsdialog anzeigen,
der den Anwender auffordert, eine Lizenz zu erwerben. Je nach Version
und Konfiguration der Software enthält dieser Dialog entweder einen
vordefinierten Text mit Links, der lokal geladen wird, oder eine
Seite, die aus dem Internet nachgeladen wird. Diese Internetseite kann
Informationen für den Erwerb einer Lizenz oder andere vom Lizenzgeber
ausgewählte Inhalte enthalten, einschließlich Werbung.
Beim Öffnen einer Internetseite überträgt die Software nur Parameter,
die technisch für das erfolgreiche Öffnen einer Internetseite in
einem Browser mit Hilfe des HTTP-Protokolls erforderlich sind.
- Die Software wird "so wie sie ist" zur Verfügung gestellt. Eine
Gewährleistung gleich welcher Art wird nicht zugesichert und ist nicht
inbegriffen. Die Benutzung geschieht auf eigenes Risiko. Weder der
Autor, der Lizenzgeber, noch Handelsbevollmächtigte des Lizenzgebers
können für Datenverluste, Schäden, entgangene Gewinne oder andere Arten
von Verlusten haftbar gemacht werden, die während der Benutzung oder
falschen Benutzung dieser Software entstehen.
- Es gibt zwei Arten von Lizenzen, die für die Software erteilt werden.
Dies sind im Einzelnen:
- Eine Lizenz für die Nutzung auf einem Computer. Der Anwender
erwirbt eine Einzelplatzlizenz für die Nutzung der Software
auf einem Computer.
Heimanwender dürfen ihre Einzelplatzlizenz auf allen Computern und mobilen Geräten (USB-Laufwerk, externe Festplatte, usw.) einsetzen, die sich im Eigentum des Lizenzinhabers befinden.
Bei kommerziellen Anwendern ist eine Lizenz pro Computer oder mobilem Gerät erforderlich, auf dem die Software installiert ist.
- Eine Lizenz für die Nutzung auf mehreren Computern. Der Benutzer
erwirbt eine genau definierte Anzahl von Nutzungslizenzen für die
Nutzung durch den Käufer selbst oder die Arbeitnehmer des Käufers
auf einer entsprechenden Anzahl an Computern.
In einer Netzwerkumgebung (Client/Server) muss der Anwender für jeden Client (Workstation), auf dem die Software installiert ist, benutzt wird oder von dem aus auf die Software zugegriffen werden kann, eine lizensierte Kopie erwerben. Für jeden Client (Workstation) ist eine eigene lizensierte Kopie erforderlich, unabhängig davon, ob die Clients (Workstations) die Software gleichzeitig oder zu verschiedenen Zeitpunkten verwenden. Wenn Sie zum Beispiel in Ihrem Netzwerk 9 unterschiedliche Clients (Workstations) mit Zugriff auf RAR einsetzen möchten, müssen Sie 9 lizensierte Kopien erwerben.
- Eine Lizenz für die Nutzung auf einem Computer. Der Anwender
erwirbt eine Einzelplatzlizenz für die Nutzung der Software
auf einem Computer.
- Außer den Kosten für den Erwerb einer Lizenz werden keine weiteren
Lizenzgebühren fällig, auch nicht durch die Weitergabe von mit RAR
erstellten Archiven, Volumen, selbstentpackenden Archiven oder
selbstentpackenden Volumen. Inhaber einer Lizenz können ihre
Kopien der Software zur Erstellung von Archiven und selbstentpackenden
Archiven benutzen. Die Verbreitung dieser Archive ist frei von
jeglichen weiteren Gebühren.
- Die lizensierte Software darf nicht vermietet oder verleast werden.
Die Lizenz kann jedoch in vollem Umfang dauerhaft übertragen werden,
wenn der neue Nutzer diesen Lizenzvertrag akzeptiert.
- Weitere Informationen zum Erwerb einer Lizenz entnehmen Sie bitte
der Datei order.htm, die der Software beiliegt.
- Jeder Gebrauch der Software, der über diese Lizenzbestimmungen hinaus
geht, also kopieren, emulieren, klonen, vermieten, leasen, verkaufen,
verändern, dekompilieren, disassemblieren, sonstiges Reverse Engineering
oder übertragen der lizenzierten Software oder eines Teils der
lizenzierten Software, ist untersagt und führt zum sofortigen
automatischen Erlöschen dieser Lizenz. Ein über diese
Lizenzbestimmungen hinaus gehender Gebrauch der Software kann eine
straf- und/oder zivilrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.
Der Programmcode von RAR, WinRAR und UnRAR sowie der Quelltext von UnRAR darf nicht dazu verwendet werden, den urheberrechtlich geschützten RAR-Komprimierungalgorithmus durch Reverse Engineering nachzubilden, sofern nicht die ausdrückliche schriftliche Genehmigung dazu vorliegt.
Die Software kann Komponenten verwenden, die durch Dritte entwickelt wurden. Die Urheberrechte an diesen Komponenten liegen bei anderen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Thema "Danksagungen" der WinRAR-Hilfedatei oder in der Textdatei acknow.txt bei anderen RAR-Versionen.
- Dieser Lizenzvertrag wird ausschließlich nur gemäß deutschem Recht
ausgelegt. Sind Sie ein Händler, sind ausschließlich die Gerichte
am eingetragenen Firmensitz von win.rar GmbH in Berlin/Deutschland
zuständig für sämtliche Streitfälle, die in Verbindung mit diesem
Lizenzvertrag oder dessen Gültigkeit entstehen.
- Die Installation und der Gebrauch dieser Software bedeuten eine Annahme der Bestimmungen und Bedingungen dieses Lizenzvertrages. Sollten Sie mit den Bestimmungen dieser Lizenz nicht einverstanden sein, müssen Sie alle Dateien dieser Software von Ihren Speichermedien löschen und die Benutzung der Software einstellen.