RAR and WinRAR END USER LICENSE AGREEMENT (EULA)

Der folgende Vertrag zur Nutzung des Archivierers RAR (und der Windows-Version WinRAR) - im Folgenden als "Software" bezeichnet - wird zwischen win.rar GmbH - im Folgenden als "Lizenzgeber" bezeichnet - und jedem, der diese Software installiert, darauf zugreift oder sie in irgendeiner anderen Art nutzt, - im Folgenden als "Anwender" bezeichnet - geschlossen.

  1. Der Autor und Inhaber aller Urheberrechte an der Software ist Alexander L. Roshal. Der Lizenzgeber und als solcher der Herausgeber der Lizenz und ausschließlicher Inhaber der weltweiten Rechte für die Reproduzierung und Vertrieb sowie der Rechte, die Software in jeglicher Form öffentlich zur Verfügung zu stellen, ist win.rar GmbH, Marienstr. 12, 10117 Berlin, Deutschland.
     
  2. Diese Software wird als Shareware vertrieben. Das bedeutet, dass jeder diese Software während eines Test-Zeitraums von höchstens 40 Tagen kostenlos nutzen darf. Soll die Software über die Testphase hinaus benutzt werden, muss der Anwender eine Lizenz erwerben.
     
  3. Die unlizensierte Testversion der Software darf ohne Einschränkungen verbreitet werden, sofern Umfang und Inhalt des Originalpakets nicht verändert werden. Es gelten folgende Einschränkungen:

    1. Niemand darf Teile des Original-Programmpakets (mit Ausnahme der Komponenten von UnRAR) ohne die schriftliche Genehmigung des Urheberrechtsinhabers verbreiten.
       
    2. Die unlizensierte Testversion der Software darf ohne schriftliche Genehmigung des Urheberrechtsinhabers nicht als Bestandteil eines anderen Softwarepakets verbreitet werden. Die Installationsdatei der Software darf nur in der ursprünglichen unveränderten Form zum Download angeboten werden. Der Download der Installationsdatei durch den Anwender darf weder durch weitere Hindernisse (z. B. Downloadgebühren) noch durch zusätzliche Bedingungen (z. B. Angabe von persönlichen Daten) erschwert werden.
       
    3. Die unveränderte Installationsdatei von WinRAR darf nur für sich alleine und nicht in Kombination mit anderer Software bereitgestellt werden. Jede Form von Bündelung mit anderer Software ist verboten. Ohne die schriftliche Genehmigung durch win.rar GmbH ist insbesondere die Verwendung von Installations- oder Downloadsoftware unzulässig, die neben WinRAR weitere Software in einem Paket bereitstellt.
       
    4. Hacks/Cracks, Registrierungsschlüssel oder Programme, die Registrierungsschlüssel erstellen, dürfen durch den Distributor der Testversion nicht gemeinsam mit der Testversion verbreitet werden. Es ist ebenfalls untersagt, auf solche zu verlinken oder auf derartige Möglichkeiten hinzuweisen.
       
    5. Werden die vorangehenden Bedingungen verletzt, erlischt die Erlaubnis zur Verbreitung der Software sofort und automatisch.
       
  4. Die Testversion der Software kann einen Erinnerungsdialog anzeigen, der den Anwender auffordert, eine Lizenz zu erwerben. Je nach Version und Konfiguration der Software enthält dieser Dialog entweder einen vordefinierten Text mit Links, der lokal geladen wird, oder eine Seite, die aus dem Internet nachgeladen wird. Diese Internetseite kann Informationen für den Erwerb einer Lizenz oder andere vom Lizenzgeber ausgewählte Inhalte enthalten, einschließlich Werbung. Beim Öffnen einer Internetseite überträgt die Software nur Parameter, die technisch für das erfolgreiche Öffnen einer Internetseite in einem Browser mit Hilfe des HTTP-Protokolls erforderlich sind.
     
  5. Die Software wird "so wie sie ist" zur Verfügung gestellt. Eine Gewährleistung gleich welcher Art wird nicht zugesichert und ist nicht inbegriffen. Die Benutzung geschieht auf eigenes Risiko. Weder der Autor, der Lizenzgeber, noch Handelsbevollmächtigte des Lizenzgebers können für Datenverluste, Schäden, entgangene Gewinne oder andere Arten von Verlusten haftbar gemacht werden, die während der Benutzung oder falschen Benutzung dieser Software entstehen.
     
  6. Es gibt zwei Arten von Lizenzen, die für die Software erteilt werden. Dies sind im Einzelnen:

    1. Eine Lizenz für die Nutzung auf einem Computer. Der Anwender erwirbt eine Einzelplatzlizenz für die Nutzung der Software auf einem Computer.

      Heimanwender dürfen ihre Einzelplatzlizenz auf allen Computern und mobilen Geräten (USB-Laufwerk, externe Festplatte, usw.) einsetzen, die sich im Eigentum des Lizenzinhabers befinden.

      Bei kommerziellen Anwendern ist eine Lizenz pro Computer oder mobilem Gerät erforderlich, auf dem die Software installiert ist.
       
    2. Eine Lizenz für die Nutzung auf mehreren Computern. Der Benutzer erwirbt eine genau definierte Anzahl von Nutzungslizenzen für die Nutzung durch den Käufer selbst oder die Arbeitnehmer des Käufers auf einer entsprechenden Anzahl an Computern.

      In einer Netzwerkumgebung (Client/Server) muss der Anwender für jeden Client (Workstation), auf dem die Software installiert ist, benutzt wird oder von dem aus auf die Software zugegriffen werden kann, eine lizensierte Kopie erwerben. Für jeden Client (Workstation) ist eine eigene lizensierte Kopie erforderlich, unabhängig davon, ob die Clients (Workstations) die Software gleichzeitig oder zu verschiedenen Zeitpunkten verwenden. Wenn Sie zum Beispiel in Ihrem Netzwerk 9 unterschiedliche Clients (Workstations) mit Zugriff auf RAR einsetzen möchten, müssen Sie 9 lizensierte Kopien erwerben.
       
    Einem Anwender, der eine Lizenz erworben hat, wird das nicht-exklusive Recht eingeräumt, die Software auf so vielen Computern, wie in den oben genannten Lizenzbestimmungen festgelegt, gemäß der Anzahl der erworbenen Lizenzen, zu legalen Zwecken zu verwenden.
     
  7. Außer den Kosten für den Erwerb einer Lizenz werden keine weiteren Lizenzgebühren fällig, auch nicht durch die Weitergabe von mit RAR erstellten Archiven, Volumen, selbstentpackenden Archiven oder selbstentpackenden Volumen. Inhaber einer Lizenz können ihre Kopien der Software zur Erstellung von Archiven und selbstentpackenden Archiven benutzen. Die Verbreitung dieser Archive ist frei von jeglichen weiteren Gebühren.
     
  8. Die lizensierte Software darf nicht vermietet oder verleast werden. Die Lizenz kann jedoch in vollem Umfang dauerhaft übertragen werden, wenn der neue Nutzer diesen Lizenzvertrag akzeptiert.
     
  9. Weitere Informationen zum Erwerb einer Lizenz entnehmen Sie bitte der Datei order.htm, die der Software beiliegt.
     
  10. Jeder Gebrauch der Software, der über diese Lizenzbestimmungen hinaus geht, also kopieren, emulieren, klonen, vermieten, leasen, verkaufen, verändern, dekompilieren, disassemblieren, sonstiges Reverse Engineering oder übertragen der lizenzierten Software oder eines Teils der lizenzierten Software, ist untersagt und führt zum sofortigen automatischen Erlöschen dieser Lizenz. Ein über diese Lizenzbestimmungen hinaus gehender Gebrauch der Software kann eine straf- und/oder zivilrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.

    Der Programmcode von RAR, WinRAR und UnRAR sowie der Quelltext von UnRAR darf nicht dazu verwendet werden, den urheberrechtlich geschützten RAR-Komprimierungalgorithmus durch Reverse Engineering nachzubilden, sofern nicht die ausdrückliche schriftliche Genehmigung dazu vorliegt.

    Die Software kann Komponenten verwenden, die durch Dritte entwickelt wurden. Die Urheberrechte an diesen Komponenten liegen bei anderen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Thema "Danksagungen" der WinRAR-Hilfedatei oder in der Textdatei acknow.txt bei anderen RAR-Versionen.
     
  11. Dieser Lizenzvertrag wird ausschließlich nur gemäß deutschem Recht ausgelegt. Sind Sie ein Händler, sind ausschließlich die Gerichte am eingetragenen Firmensitz von win.rar GmbH in Berlin/Deutschland zuständig für sämtliche Streitfälle, die in Verbindung mit diesem Lizenzvertrag oder dessen Gültigkeit entstehen.
     
  12. Die Installation und der Gebrauch dieser Software bedeuten eine Annahme der Bestimmungen und Bedingungen dieses Lizenzvertrages. Sollten Sie mit den Bestimmungen dieser Lizenz nicht einverstanden sein, müssen Sie alle Dateien dieser Software von Ihren Speichermedien löschen und die Benutzung der Software einstellen.